Seit Juni 2015 müssen wir für jedes Fahrzeug einen Konformitätsbewertungsantrag erstellen. Das heißt wir müssen für jedes NEU-Fahrzeug in das wir einen Taxameter einbauen, solch einen Antrag erstellen. Das gilt auch für NEU-Fahrzeuge in dem Taxameter ab Werk verbaut worden sind. Das Entgelt wird direkt bei uns gezahlt und wir rechnen mit der Konformitätsbewertungsstelle direkt ab.